Allgemeine Geschäftsbedingungen

petaFuel GmbH - Stand 01. März 2023

 

Geltungsbereich

1.1 Lieferungen und Leistungen sowie sonstige rechtsgeschäftliche Handlungen im gesamten Geschäftsverkehr der petaFuel GmbH - nachfolgend "petaFuel" genannt - erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in der jeweils gültigen Fassung und gelten als  Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen petaFuel und dem Vertragspartner bzw. Auftraggeber etwas anderes vereinbart ist.

1.2 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform.

1.3 Angebote von petaFuel sind freibleibend und unverbindlich.

1.4 petaFuel ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass die andere Vertragspartei nicht kreditwürdig ist.

 

2 Lieferung und Leistung

2.1. petaFuel behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen / Teilleistungen und deren Fakturierung ausdrücklich vor.

2.2. Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist - nachfolgend sämtlich "Liefertermin" genannt - wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von petaFuel vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei petaFuel oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Belieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell von dem Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, kann der Vertragspartner - unabhängig von anderen Rücktrittsrechten - vom Vertrag zurücktreten.

2.3. Der Vertragspartner kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins petaFuel schriftlich auffordern zu liefern bzw. zu leisten. Mit Zugang der Aufforderung gerät petaFuel in Verzug. Für den Fall, dass dem Vertragspartner ein Anspruch auf Verzugsschadensersatz zusteht, wird dieser bei leichter Fahrlässigkeit von petaFuel auf höchstens 10% der vereinbarten Vergütung beschränkt. Ist der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so sind Schadensersatzansprüche in Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Tritt der Vertragspartner zusätzlich zu der Geltendmachung von Verzugsschadensersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadensersatz geltend, so muss er petaFuel nach Ablauf der vorgenannten Frist von sechs Wochen eine angemessene Frist zur Lieferung / Leistung setzen. Eine Haftung von petaFuel ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre. Bei der Überschreitung eines verbindlich vereinbarten Liefertermins bedarf es einer Aufforderung durch den Vertragspartner nicht, um petaFuel in Verzug zu setzen.

2.4. petaFuel behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Liefer- bzw. Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von petaFuel zu vertreten ist.

2.5. Die Vereinbarung über die Verschiebung von Liefer- bzw. Leistungsterminen bedarf
der Schriftform.

 

3 Laufzeit und Kündigung

3.1 Wird keine ausdrückliche schriftlich vertragliche Regelung über die Inanspruchnahme von Leistungen der petaFuel anderweitig getroffen, so wird eine Inanspruchnahme von Leistung für unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten jederzeit kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

4 Prüfung und Gefahrenübergang

4.1. Bei Lieferung hat der Vertragspartner die Ware / Leistungen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Abmahnung, eingehend bei petaFuel binnen 14 Kalendertagen nach Erhalt, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen verdeckten Mangel handelt. Rücksendungen gelieferter Waren ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von petaFuel werden auch bei beanstandeter Ware nicht angenommen. Transportkosten und die Gefahr des Transportes trägt der Vertragspartner.

4.2. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefer- bzw. Leistungsgegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Vertragspartner nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

 

5 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten, Transportversicherung, Umwelt- und Abwicklungspauschale werden gesondert berechnet.

5.2. petaFuel behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostenerhöhungen - insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei petaFuel eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.

5.3. Alle Rechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung / Leistung.

5.4. Soweit seitens der anderen Vertragspartei obenstehende Zahlungsbedingungen oder andere schriftliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden, kann petaFuel jederzeit wahlweise Lieferung / Leistung Zug-um-Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die petaFuel Wechsel entgegengenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

 

6 Eigentumsvorbehalt

6.1. Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von petaFuel bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag, im Falle, dass der Vertragspartner eine juristische Person des  öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich der im Zusammenhang mit dem Vertrag petaFuel zustehenden Forderungen.

6.2. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstands durch petaFuel gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist.

6.3. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum von petaFuel. Sie dürfen vom Vertragspartner nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung mit petaFuel über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

 

7 Gewährleistung

7.1. Die Parteien sind sich bewusst und einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software und Hardware unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

7.2. petaFuel gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in Produktinformationen allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Der Gewährleistungsanspruch erstreckt sich jedoch nur soweit, wie der Hersteller der Ware diesen anerkennt. Eine Zusicherung von Eigenschaften ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von petaFuel schriftlich bestätigt wurden.

7.3. petaFuel kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Vertragspartners genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

7.4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programme, Software und / oder
Verarbeitungs-daten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden sowie bei Eingriffen in die Ware während der Gewährleistungszeit durch andere als petaFuel oder von petaFuel hierzu autorisierte Dritte.

7.5. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar.

7.6. Unabhängig von vorstehendem gibt petaFuel etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Vertragspartner weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

7.7. Die gelieferte Ware bzw. das Ergebnis der erbrachten Leistung ist nach Empfang sofort zu prüfen. Beanstandungen sind schriftlich binnen 14 Kalendertagen nach Erhalt eingehend bei petaFuel zu rügen.

7.8. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von petaFuel Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist zur Annahme einer Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware verpflichtet. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von petaFuel über. Falls petaFuel Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Vertragspartner berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrags oder eine angemessene Minderung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet petaFuel nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögens-schäden des Vertragspartners.

7.9. Im Falle der Nachbesserung übernimmt petaFuel die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Lieferung verbundenen Nebenkosten,  insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Vertragspartner, soweit diese sonstigen Kosten zum Wert nicht außer Verhältnis stehen.

7.10. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist petaFuel berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen und zu fakturieren.

 

8 Haftungsbeschränkung

8.1. Ist petaFuel aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen zum Schadenersatz verpflichtet, so ist die Haftung für den Fall, dass der Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde wie folgt beschränkt: Eine Haftung von petaFuel ist nur im Falle der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten gegeben und auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden
begrenzt. Vorstehende Begrenzung entfällt bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Ist der Schaden durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt, haftet petaFuel nur für die mit der Schadensregulierung beim Vertragspartner eintretenden Nachteile wie höhere Versicherungsprämie oder Zinsnachteile. Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Vertragsgegenstandes verursachten Schaden ist die Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung
von petaFuel, unabhängig ob ein Verschulden vorliegt, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Folgen eines Lieferverzuges sind in § 2 dieser Bedingungen abschließend geregelt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der Geschäftsführer von petaFuel, von Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von
petaFuel für von diesen verursachte Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit.

 

9 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

9.1. Die Überlassung von Softwareprogrammen erfolgt gemäß der Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzgebers. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind bzw. als Datei zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für Anwendungsbeschränkungen.

 

10 Abwerbung von Personal

10.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Durchführung des Auftrages und für die Folgezeit von einem Jahr kein Personal von petaFuel abzuwerben, unabhängig davon, ob dies auf Veranlassung des Mitarbeiters oder des Auftraggebers geschieht.

 

11 Schlussbestimmungen

11.1 petaFuel behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern dies notwendig erscheint (bspw. Anpassungen an die Rechts- und Gesetzeslage, Erweiterung des Leistungsspektrums usw.) und die Vertragspartner hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt werden.
Die Benachrichtigung erfolgt durch Zusendung einer Information per eMail oder per Post.

11.2 Der Vertragspartner kann nach Benachrichtigung und Kenntnisnahmemöglichkeit den Änderungen der AGB innerhalb einer Frist von zwei Monaten widersprechen. Es wird dem Vertragspartner empfohlen, den Widerspruch in Textform zu Beweissicherungszwecken an petaFuel zu richten.

Widerspricht der Vertraspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Vertragspartner angenommen. petaFuel wird den Vertragspartner in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

Widerspricht der Vertragspartner fristgemäß, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zu kündigen.

Bis zur Vertragsbeendigung gelten die ursprünglichen Nutzungsbedingungen fort.

11.3 Erfüllungsort ist der Sitz des kartenausgebenden E-Geld-Instituts.

11.4 Soweit es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand der Sitz von petaFuel. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11.5 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

11.6 Die Geschäftssprache ist deutsch. 

 

12 Streitbeilegungsverfahren

12.1 petaFuel ist weder gesetzlich dazu verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.